Aufgabe der Fachkonferenzen
Einer Fachschaft gehören alle Lehrerinnen und Lehrer an, die in diesem Fach unterrichten, aus ihrer Mitte wird eine Person für den Vorsitz gewählt. Als beratende Mitglieder können sowohl die Eltern als auch die Schüler je zwei Vertretungen in die Fachschaften entsenden.
Auf Elternseite kann jedes Elternteil sein Interesse an einer konkreten Mitarbeit an einer oder mehreren Fachschaften bekunden. Gerne wird hier auf die Erfahrungen der Eltern z.B. aufgrund ihrer eigenen beruflichen Ausrichtung zurückgegriffen. Ob Muttersprachler(in) in Englisch oder Diplom Chemiker(in) - für jedes Fach finden sich entsprechende Begabungen. Aber auch ohne konkreten inhaltlichen Bezug zum Unterrichtsfach ist die Mitarbeit der Eltern gerne gesehen. In erster Linie zählen das Interesse an einem Fach und die Bereitschaft zur schulischen Mitarbeit.
Fachkonferenzen (Fachschaften) sind ein wichtiger Bestandteil der Schulverfassung, wie sie im Schulgesetz des Landes NRW geregelt ist. Sie spielen eine zentrale Rolle bei der schulinternen Qualitätssicherung und –entwicklung der fachlichen Arbeit sowie bei der Zusammenarbeit zwischen den Fächern.
Die Fachkonferenz entscheidet in ihrem Fach insbesondere über:
1. Grundsätze zur fachdidaktischen und fachmethodischen Arbeit,
2. Grundsätze zur Leistungsbewertung,
3. Vorschläge an die Lehrerkonferenz zur Einführung von Lernmitteln.
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