Aufgabe der Klassen- und Jahrgangsstufenpflegschaft
Mitglieder der Klassen- und Jahrgangsstufenpflegschaft sind die Eltern der Schülerinnen und Schüler der Klasse bzw. des Jahrgangs, mit beratender Stimme die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer und ab Jahrgangsstufe 7 die Klassensprecherin oder der Klassensprecher und deren Stellvertretung. Eltern volljähriger Schülerinnen und Schüler können daneben mit beratender Stimme teilnehmen. Die Klassen- oder Jahrgangsstufenpflegschaft wählt zu Beginn des Schuljahres eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden und eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter. Die Eltern haben für jedes Kind gemeinsam eine Stimme.
Die Klassenpflegschaft dient der Zusammenarbeit zwischen Eltern, Lehrerinnen und Lehrern sowie Schülerinnen und Schülern. Dazu gehören die Information und der Meinungsaustausch über Angelegenheiten unserer Schule, insbesondere über die Unterrichts- und Erziehungsarbeit in der Klasse.