Schulkonferenz

Aufgaben der Schulkonferenz

Die Schulkonferenz „ist das oberste Mitwirkungsgremium der Schule, in dem alle an der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule Beteiligten zusammenwirken.(§65 SchulG)

Die Schulkonferenz besteht in Abhängigkeit von der Größe unserer Schule bei uns aus jeweils sechs gewählten Vertreterinnen und Vertreter der Lehrerinnen und Lehrer, der Eltern und der Schülerinnen und Schüler. Den Vorsitz hat die Schulleiterin, diese hat bei Stimmgleichheit ein Stimmrecht.

Dieses Gremium tagt mindestes zweimal im Jahr und entscheidet unter anderem über das Schulprogramm, Maßnahmen der Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung, Vereinbarungen über die Kooperation von Schulen und die Zusammenarbeit mit anderen Partnern, die Einrichtung außerunterrichtlicher Betreuungsangebote sowie die Rahmenplanung von Schulveranstaltungen, die Erprobung und Einführung neuer Unterrichtsformen, die Einführung von Lernmitteln und die Bestimmung der Lernmittel, welche im Rahmen des Eigenanteils zu beschaffen sind. Außerdem entscheidet sie über den Schulhaushalt, bestimmt über den Erlass einer Schulordnung sowie über Ausnahmen vom Alkoholverbot.



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