Aufgaben der Schulpflegschaft
Die Schulpflegschaft besteht aus den Vorsitzenden der Klassen- und Jahrgangsstufenpflegschaften und ist damit das Mitwirkungsgremium, in dem die Eltern ihre Interessen bei der Gestaltung der schulischen Bildungs- und Erziehungsarbeit vertreten können. Sie tagt in der Regel zweimal jährlich.
Die Schulpflegschaft kann keine eigenständigen Beschlüsse fassen, hat aber das Recht, anstehende Entscheidungen vorab zu beraten, Anträge an die Schulkonferenz zu stellen und Vertreterinnen bzw. Vertreter in diese zu entsenden. Die Schulpflegschaft fungiert somit als vorbereitendes Gremium für die Schulkonferenz, dem Gremium, das bindende Beschlüsse für Unterricht und Zusammenleben in der Schule fassen kann.
Die Schulpflegschaft ist geprägt von der Bereitschaft der Eltern und Erziehungsberechtigten, sich in gewählten Gremien aktiv am Schulleben zu beteiligen. Ein vertretbarer zeitlicher Aufwand, den die Mitglieder der Klassen- und Jahrgangsstufenpflegschaften leisten, führt zur Bereicherung des Schullebens und lässt die Eltern aktiv an der Gestaltung der Schule und damit der Ausbildung und Erziehung ihrer Kinder teilhaben.